Wettbewerbsrecht 

Man sollte wissen wie weit man zu weit gehen darf.

Wettbewerbsrecht - was ist das?

Das Wettbewerbsrecht (UWG) gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für werbliche Verhaltensweisen jedes Unternehmens am Markt vor und reguliert damit den Wettbewerb. 

Viele Mitbewerber halten sich jedoch nicht daran und versuchen durch unlautere Geschäftspraktiken rechtswidrige Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Das Wettbewerbsrecht gewährleistet ein umfangreiches Vorgehen gegen unlautere Praktiken. 
Umfangreiche Unterlassungsansprüche sowie Auskunft und Schadensersatz können geltend gemacht werden. Wir beraten Sie was möglich ist und wo Ihr Mitbewerber gegen das UWG verstößt.

Womit wir regelmäßig zu tun haben

Bei allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten geht es um die Frage, ob eine unlautere geschäftliche Handlung vorliegt. Wir werden regelmäßig bei unlauteren Werbungen beauftragt diese zu unterbinden. Auch gegen Irreführungen, Täuschungen und andere rechtswidrige Werbeformen gehen wir regelmäßig außergerichtlich und da wo erforderlich auch gerichtlich vor. 

Rufen Sie uns an wenn Sie ein Problem mit Mitbewerbern haben.